Zusammenfassung
Das ÜbRÄG 2006 modernisiert das österreichische Übernahmerecht, definiert gemeinsam handelnde Akteure, stärkt Arbeitnehmerrechte und führt ein separates Gesetz zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern ein.einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.05.2006
- Ein neuer Abschnitt definiert gemeinsam vorgehende Rechtsträger – also Unternehmen oder Personen, die mit dem Bieter zusammenarbeiten, um die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen.
- Das Gesetz gilt nur für öffentliche Angebote von Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden.
- Die Gleichbehandlungspflicht wird erweitert, insbesondere für Aktionäre derselben Aktiengattung.
- Bieter dürfen ihre Absicht, ein Angebot zu stellen, erst öffentlich machen, wenn sie sicherstellen können, die baren Gegenleistungen vollständig zu erbringen.
Reden
4 Reden insgesamt
Pro
Contra
Ledolter Johann
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.