Beitritt Österreichs zum Europäischen Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
abgestimmt am
22.06.2006
Zusammenfassung
Österreich möchte dem europäischen Übereinkommen über die Entschädigung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten beitreten. Damit wird sichergestellt, dass auch Opfer aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen Entschädigungsleistungen erhalten können.
einfache MehrheitXXII22.06.2006
Andere
Opferhilfe
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Beitritt Österreichs zu einem europäischen Übereinkommen über die Entschädigung von Gewaltopfern.
Entschädigung für Opfer schwerer Körperverletzungen durch vorsätzliche Gewalt sowie für deren Hinterbliebene.
Einbeziehung von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Staaten, sofern sie sich zum Tatzeitpunkt rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben.
Abdeckung von Kosten wie Verdienstausfall, Heilbehandlung, Krankenhaus- und Bestattungskosten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.