Einführung von Fahrerqualifizierungsnachweisen für Lkw‑ und Omnibus‑Fahrer
abgestimmt am
13.07.2006
Zusammenfassung
Der Antrag führt einen verpflichtenden Fahrerqualifizierungsnachweis, Grund‑ und Weiterqualifikationen für Lkw‑ und Omnibus‑Fahrer ein und legt Fristen sowie Ausnahmen fest.
einfache MehrheitXXII13.07.2006
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis wird für Lenker von Lkw‑ und Omnibus‑Klassen eingeführt, der ab dem 10. September 2014 (bzw. 2013) mitgeführt werden muss.
Die Grundqualifikation besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung, die von einer vom Landeshauptmann bestellten Prüfungskommission abgenommen wird.
Alle fünf Jahre muss eine Weiterbildung nachgewiesen werden; bei Lkw‑Fahrern, die vor dem 10. September 2009 ihre Lizenz erhalten haben, ist die erste Weiterbildung bis zum 10. September 2014 fällig.
EU‑Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Österreich und Drittstaatsangehörige mit Arbeitsvertrag oder unbeschränktem Arbeitsmarktzugang können die Grund‑ und Weiterqualifikation in Österreich absolvieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.