Zusammenfassung
Das SVÄG 2006 ändert die Berechnung von Schwerarbeitszeiten, senkt die erforderlichen Monate von 180 auf 120, reduziert den Abschlag auf 1,8 % und legt das Pensionsalter für Schwerarbeitspensionen auf 60 Jahre fest.einfache Mehrheit XXII 12.07.2006
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Richtlinien und Vorschriften nach § 31 Abs. 8 müssen künftig im Internet veröffentlicht werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
- Der § 49 Abs. 3 Z 1 wird um den Hinweis erweitert, dass das Einkommensteuergesetz auf bestimmte Vergütungen anwendbar ist.
- Die Bezeichnungen in den Überschriften zu §§ 247 und 247a werden von „Versicherungszeiten der Pensionsversicherung“ zu „Versicherungs‑ und Schwerarbeitszeiten“ geändert.
- Neue Absätze (5a) und (5b) ergänzen § 264 um die Möglichkeit, die Summe der Beitragsgrundlagen anstelle des Einkommens als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.
Bezug zu
Reden
16 Reden insgesamt
Pro
Contra
Silhavy Heidrun
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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