Zusammenfassung
Das SRÄG 2006 modernisiert mehrere Sozialversicherungsgesetze: Es vereinheitlicht Gesellschaftsbezeichnungen, führt die Kinder‑Erziehungs‑Bedingung für Mitversicherungen ein, regelt die Nutzung von E‑Card‑Daten und schafft einen Ausgleichsfonds für Gebietskrankenkassen. Gleichzeitig werden Vorgaben zur Geschlechterparität und zu Verwaltungsfristen ergänzt.einfache Mehrheit XXII 12.07.2006
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Formulierungen zu Gesellschaftsformen wurden vereinheitlicht: „offene Gesellschaft“ und „Kommanditgesellschaft“ ersetzen die früheren Bezeichnungen, um das Recht klarer zu gestalten.
- Der Skilehrerverband wird um den Salzburger Berufs‑Schi‑ und Snowboardlehrerverband ergänzt; die Österreichische Dentistenkammer wird aus der Aufzählung entfernt.
- Ein neuer Absatz fügt besondere Fördermaßnahmen für Frauen gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz hinzu.
- Bestandteile des ELSY dürfen für bestimmte Prüfungen und Datenabfragen genutzt werden; die Nutzung muss auf ausdrücklichen Wunsch der Karteninhaber*innen erfolgen.
Reden
16 Reden insgesamt
Pro
Contra
Silhavy Heidrun
SPÖ
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.