Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – Reformen für Krankenanstalten, Ärzte und Rezeptpflicht

Zusammenfassung

Das GRÄG 2006 ändert das Krankenanstaltengesetz, das Ärztegesetz und das Rezeptpflichtgesetz. Es erlaubt die Unterbringung von Patienten in Grenznähe anderer Staaten, führt ein verpflichtendes Surveillance‑System für nosokomiale Infektionen ein, erkennt ausländische ärztliche Ausbildungszeiten an und erweitert die Verschreibungspflicht auf Viehschneider.
einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ermöglicht die Unterbringung von Patienten in einem benachbarten Staat, wenn die dortige Rechtslage dem österreichischen Standard entspricht und die Landesregierung zustimmt.
  • Führt ein verpflichtendes Surveillance‑System für nosokomiale Infektionen ein; die gesammelten Daten dürfen anonymisiert weitergegeben werden.
  • Erlaubt Ärzten, deren Berufssitz im Ausland liegt, in österreichischen Krankenanstalten zu arbeiten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. gleichwertige Ausbildung).
  • Erweitert das Rezeptpflichtgesetz, sodass Viehschneider Arzneimittel erhalten dürfen, die für die tierschutzgerechte Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind.

Reden

9 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:37 min
Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006
3:20 min
Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006
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