Gründung der Gesundheit Österreich GmbH zur Zentralisierung von Gesundheitsplanung und Qualitätssicherung
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft die „Gesundheit Österreich GmbH“, eine bundesgeführte GmbH, die die Aufgaben der bisherigen Gesundheitsfonds und des Qualitätsinstituts zusammenlegt.einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Gesellschaft ist eine GmbH mit dem Bund als Alleingesellschafter; ihr Stammkapital wird vom Bundesminister für Gesundheit eingezahlt.
- Sie übernimmt die drei bestehenden Geschäftsbereiche ÖBIG, BIQG und FGÖ; weitere Bereiche können von der Generalversammlung eingerichtet werden.
- Finanziert wird die Gesellschaft über Bundeszuwendungen, Gebühren für erbrachte Leistungen und sonstige öffentliche oder private Zuwendungen.
- Der Geschäftsführer wird öffentlich ausgeschrieben für maximal fünf Jahre bestellt; ein Wiederwahlverfahren ist vorgesehen.
Reden
9 Reden insgesamt
Pro
Contra
Lackner Manfred
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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