Gründung der Gesundheit Österreich GmbH zur Zentralisierung von Gesundheitsplanung und Qualitätssicherung

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft die „Gesundheit Österreich GmbH“, eine bundesgeführte GmbH, die die Aufgaben der bisherigen Gesundheitsfonds und des Qualitätsinstituts zusammenlegt.
einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Gesellschaft ist eine GmbH mit dem Bund als Alleingesellschafter; ihr Stammkapital wird vom Bundesminister für Gesundheit eingezahlt.
  • Sie übernimmt die drei bestehenden Geschäftsbereiche ÖBIG, BIQG und FGÖ; weitere Bereiche können von der Generalversammlung eingerichtet werden.
  • Finanziert wird die Gesellschaft über Bundeszuwendungen, Gebühren für erbrachte Leistungen und sonstige öffentliche oder private Zuwendungen.
  • Der Geschäftsführer wird öffentlich ausgeschrieben für maximal fünf Jahre bestellt; ein Wiederwahlverfahren ist vorgesehen.

Reden

9 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:37 min
Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006
3:20 min
Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG 2006
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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