Wohnrechtsnovelle 2006 – Änderungen in Wohnungseigentum, Miet‑ und Landpachtrecht

Zusammenfassung

Die Wohnrechtsnovelle 2006 ändert das Wohnungseigentumsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Landpachtgesetz und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Sie führt neue Regelungen für Stellflächen, Abstellplätze, Nutzwertfestsetzungen sowie erweiterte Befristungen im Mietrecht ein und legt den Inkrafttreff am 1. Oktober 2006 fest.
einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Wohnungspolitik
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2006
  • Der Begriff „Stellfläche“ wird erweitert und als gleichwertig zur Bodenfläche behandelt, was die Einordnung von Metall‑Stellflächen vereinfacht.
  • Abstellplätze können innerhalb von drei Jahren nach der Begründung von Wohnungseigentum nur von Personen erworben werden, die bereits Wohnungseigentum an einer Wohnung oder einem Geschäftsräumchen besitzen.
  • Nutzwerte können nun auch ohne gerichtliche Entscheidung festgesetzt werden, wenn ein neues Gutachten eingeholt und von allen Wohnungseigentümern schriftlich bestätigt wird.
  • Im Falle des Todes eines Partners geht dessen Anteil am Mindestanteil automatisch auf den überlebenden Partner über, wobei ein Übernahmepreis zu zahlen ist; Ausnahmen und Fristregelungen sind detailliert festgelegt.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:37 min
Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006
Wohnrechtsnovelle 2006 - WRN 2006
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