Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Brenner‑Basistunnel‑Gesetz. Es definiert neue Verkehrsbegriffe, führt einheitliche Sicherheitsmethoden und -ziele ein, erweitert Genehmigungs- und Berichtspflichten und regelt den Verkauf von Bundesanteilen am Brenner‑Basistunnel.einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Schienentransport
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Begriff „Fahrbetriebsmittel“ wird durch „Schienenfahrzeuge“ ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Eine neue Definition für Eisenbahnverkehrsunternehmen wird eingeführt, die neben dem Betrieb von Verkehrsdienstleistungen auch reine Traktionsleistungen umfasst.
- Gemeinsame Sicherheitsmethoden und -ziele werden festgelegt, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden.
- Konzessionsverfahren, -dauer und -verlängerung werden detailliert geregelt, inklusive Fristen für Anträge.
Bezug zu
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Eder Kurt
SPÖ
Gahr Hermann
ÖVP
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.