ZivRÄG 2004 – Reform von Nachbarrecht, Privatsphäre‑Schutz und Konsumentenschutz
abgestimmt am
24.09.2003
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2004 erweitert das Nachbarrecht, stärkt den Schutz der Privatsphäre und modernisiert das Konsumentenschutzgesetz, unter anderem durch neue Unterlassungs‑ und Schadenersatzansprüche sowie eine verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegung.
einfache MehrheitXXII24.09.2003
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Ein neuer Unterlassungsanspruch ermöglicht Nachbarn, unzumutbare Licht‑ und Luftentzüge durch fremde Bäume zu untersagen.
Das Selbsthilferecht wird präzisiert: Nachbarn dürfen Wurzeln entfernen und Äste abschneiden, müssen dabei jedoch fachgerecht und schonend vorgehen.
Ein neuer Anspruch auf immateriellen Schadenersatz schützt Personen bei rechtswidrigen Eingriffen in ihre Privatsphäre.
Das Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften wird entfristet; bei Versicherungsverträgen bleibt die einmonatige Frist bestehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.