Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte und Notare – Novellierung der RAO & NO
abgestimmt am
24.09.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Rechtsanwalts‑ und Notariatsordnung um Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsprävention, führt Identitäts‑ und Meldepflichten ein, modernisiert Bekanntmachungen via Internet und strukturiert den Rechtsanwaltskammertag neu.
einfache MehrheitXXII24.09.2003
Gesetz
Notar
Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Einführung einer besonderen Sorgfaltspflicht für Rechtsanwälte und Notare bei Geschäften, die ein hohes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufweisen (z. B. Immobilien‑/Unternehmenskauf, Konten‑/Vermögensverwaltung, Treuhandstrukturen).
Verpflichtung zur Feststellung der Identität des Auftraggebers, wenn die Auftragssumme mindestens 15 000 € beträgt, bei Daueraufträgen oder bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung.
Meldepflicht an das Bundeskriminalamt bei begründetem Verdacht, dass ein Geschäft der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient; Ausnahme, wenn die Information im Rahmen von Rechtsberatung erlangt wurde.
Für Anderkonten von Rechtsanwälten gilt, dass die Identität der Kontoinhaber vom Anwalt festgestellt und dem Kreditinstitut auf Anfrage mitgeteilt werden muss; Aufbewahrungspflicht für Nachweise.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.