Internationales Übereinkommen zum Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV‑Konvention)
abgestimmt am
03.12.2003
Zusammenfassung
Das UPOV‑Übereinkommen regelt den internationalen Schutz neuer Pflanzensorten. Es definiert, wann ein Züchter ein exklusives Nutzungsrecht erhält und legt fest, welche Handlungen dem Züchter vorbehalten bleiben.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Andere
internationales Abkommen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Vertrag legt vier Schutzkriterien fest – Neuheit, Unterscheidbarkeit, Einheitlichkeit und Stabilität – die jede Pflanzensorte erfüllen muss, um ein Breeders‑Right zu erhalten.
Neuheit wird anhand von Verkaufs‑ und Verteilungsdaten beurteilt: innerhalb eines Jahres im Anmeldeland bzw. vier (sechs) Jahre in anderen Ländern darf die Sorte nicht verbreitet worden sein.
Der Züchter erhält ein 12‑Monats‑Prioritätsrecht, um in anderen Vertragsstaaten weitere Anmeldungen vorzunehmen, ohne dass diese als eigenständige Anmeldungen gelten.
Der Schutz umfasst sämtliche Handlungen mit dem Zucht‑Material (Herstellung, Verkauf, Export, Import usw.) – alle benötigen die Erlaubnis des Züchters.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.