Übereinkommen über Privilegien und Immunitäten des IStGH
abgestimmt am
23.10.2003
Zusammenfassung
Das Übereinkommen regelt umfassend die Immunitäten, Privilegien und finanziellen Befreiungen des Internationalen Strafgerichtshofs sowie seiner Mitarbeiter und Vertreter.
einfache MehrheitXXII23.10.2003
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
Das Gericht besitzt internationale Rechtspersönlichkeit und kann Verträge schließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen.
Gerichtsgebäude und -einrichtungen sind unverletzlich; sie dürfen nicht betreten oder durchsucht werden.
Das Personal, die Richter, der Generalstaatsanwalt und deren Familien erhalten Immunität gegen Verhaftung, Festnahme und gerichtliche Zuständigkeit.
Vermögen, Fonds und finanzielle Mittel des Gerichts sind von Beschlagnahmung, Durchsuchung und Besteuerung ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.