Änderung des Übereinkommens zur Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (2001)
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Das Dokument enthält die konsolidierte Fassung der 2001er Änderung des internationalen Übereinkommens über Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen. Es führt Palladium als neues Edelmetall ein, stärkt die Befugnisse des Ständigen Ausschusses und legt fest, dass freiwillig gekennzeichnete Gegenstände im Einfuhrstaat keiner weiteren obligatorischen Prüfung unterliegen.
2/3 MehrheitXXII13.11.2003
Andere
Handel
Industrie
Verfassung
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Übereinkommen regelt die freiwillige Kennzeichnung von Edelmetallgegenständen mit einer gemeinsamen Punze, um den internationalen Handel zu erleichtern und den Verbraucherschutz zu stärken.
Als Edelmetallgegenstände gelten Platin, Gold, Palladium, Silber und deren Legierungen.
Gekennzeichnete Gegenstände benötigen im Einfuhrstaat keine weitere obligatorische Prüfung, können jedoch stichprobenartig kontrolliert werden.
Jeder Vertragsstaat muss mindestens ein autorisiertes Punzierungsamt benennen, das über Personal, technische Mittel und Unabhängigkeit verfügen muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.