Zusatzprotokoll zur Anti‑Doping‑Konvention – gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen
abgestimmt am
03.12.2003
Zusammenfassung
Das Zusatzprotokoll zur Anti‑Doping‑Konvention erweitert die gegenseitige Anerkennung von Dopingkontrollen zwischen den Vertragsstaaten, führt ISO‑Qualitätsstandards ein und richtet eine Evaluierungsgruppe ein, um die Umsetzung zu überwachen. Für Österreich entstehen zusätzliche Kosten von rund € 16 000 für die Jahre 2003‑2006.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Andere
Sport
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Vertragsparteien erkennen einander die Zuständigkeit an, Dopingkontrollen im jeweiligen Hoheitsgebiet durchzuführen, und melden die Ergebnisse gleichzeitig an nationale und internationale Sport‑ und Anti‑Doping‑Stellen.
Alle beteiligten Anti‑Doping‑Organisationen müssen nach internationalen ISO‑Qualitätsnormen zertifiziert sein, um einheitliche Teststandards sicherzustellen.
Die Welt‑Anti‑Doping‑Agentur (WADA) und von ihr beauftragte Organisationen dürfen ebenfalls außerhalb von Wettkämpfen Kontrollen durchführen, wobei die Ergebnisse an die jeweiligen nationalen Anti‑Doping‑Stellen gemeldet werden.
Eine vom Beobachtenden Begleitgruppe eingesetzte Evaluierungsgruppe prüft nationale Berichte, führt Vor‑Ort‑Besuche durch und veröffentlicht öffentliche Evaluationsberichte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.