Protokoll 13 – Abschaffung der Todesstrafe in Europa
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Das Dokument ist das 13. Zusatzprotokoll zum Europarat, das die Todesstrafe in allen Situationen – Friedens‑ und Kriegszeiten – abschafft. Es ergänzt die Europäische Menschenrechtskonvention um ein absolutes Verbot, das nur nach Zustimmung von zehn Mitgliedstaaten in Kraft tritt.
2/3 MehrheitXXII13.11.2003
Andere
Verfassung
Menschenrechte
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll erklärt die Todesstrafe in allen Umständen für abgeschafft – niemand darf mehr zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Eine Ausnahmeregelung nach Art. 15 der EMRK ist ausdrücklich ausgeschlossen; das Verbot gilt uneingeschränkt.
Es dürfen keine Vorbehalte (Reservierungen) nach Art. 57 der EMRK gemacht werden – das Protokoll ist in seiner Gesamtheit verbindlich.
Staatliche Hoheitsgebiete können durch Erklärung beim Generalsekretär in den Geltungsbereich des Protokolls einbezogen oder davon ausgenommen werden; Änderungen treten jeweils am ersten Tag des Folgemonats nach einer dreimonatigen Frist in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.