Der Rat hat den Direktwahlakt von 1976 geändert: Verhältniswahlrecht, Präferenzstimmen, 5 %‑Mindestschwelle, Wahlkampfausgabenbegrenzung und Unvereinbarkeit von Doppelmandaten ab 2004.
2/3 MehrheitXXII03.12.2003
Andere
Wahl
Verfassung
Europäische Union
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Einheitliches Verhältniswahlrecht: In allen Mitgliedstaaten werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, entweder über Listen oder über ein übertragbares Einzelstimmverfahren.
Ein Mindestwahlanteil von höchstens 5 % darf von den Mitgliedstaaten festgelegt werden, um die Sitzvergabe zu regeln.
Ein Mitgliedstaat kann ein maximales Budget für Wahlkampfausgaben seiner Kandidaten festlegen.
Seit den Wahlen 2004 ist das Mandat im Europäischen Parlament mit einem Sitz im nationalen Parlament unvereinbar; für das Vereinigte Königreich und Irland gelten Übergangsregelungen bis 2009 bzw. 2004.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.