Novelle des Fachhochschul‑Studiengesetzes (Einführung von Studienbeitrag, Qualitätsmanagement und Doppeldiplom‑Programmen)
abgestimmt am
12.11.2003
Zusammenfassung
Die Novelle des FHStG führt einen Studienbeitrag, ein Qualitätsmanagementsystem, Doppeldiplom‑Programme und neue Terminologie (Akkreditierung) ein. Außerdem wird die Befugnis zur Vergabe des Titels „Fachhochschule“ vom Minister auf den Fachhochschulrat übertragen. Das Gesetz gilt ab dem 1. Februar 2004.
einfache MehrheitXXII12.11.2003
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Erhalter dürfen ab dem 1. Februar 2004 einen Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester erheben.
Erhalter müssen ein eigenständiges Qualitätsmanagementsystem einführen, um die Qualität von Lehre und Forschung zu sichern.
Es wird eine gesetzliche Grundlage für Doppeldiplom‑Programme geschaffen, die gemeinsame Abschlüsse mit ausländischen Hochschulen ermöglichen.
Falls ausländische Zeugnisse nicht gleichwertig sind, können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, um die Gleichwertigkeit zur österreichischen Reifeprüfung herzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.