Das ILO‑Übereinkommen 183 legt fest, dass alle unselbständig beschäftigten Frauen mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub erhalten, Geldleistungen von mindestens zwei Dritteln ihres Verdienstes bekommen und während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit nicht gekündigt werden dürfen.
einfache MehrheitXXII04.12.2003
Andere
internationales Abkommen
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Der Begriff „Frau“ umfasst jede Person weiblichen Geschlechts, ohne Diskriminierung; ebenso gilt „Kind“ für jedes Kind.
Jede betroffene Frau hat Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, wobei mindestens sechs Wochen nach der Entbindung obligatorisch sind.
Bei Krankheit, Komplikationen oder Gefahr von Komplikationen kann zusätzlich Urlaub gewährt werden; die konkrete Dauer richtet sich nach nationalem Recht.
Geldleistungen müssen mindestens zwei Drittel des vorherigen Verdienstes betragen; höhere Leistungen sind zulässig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.