Genehmigung des Änderungsvertrags für das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)
Zusammenfassung
Der Nationalrat muss den Änderungsvertrag des ICMPD genehmigen, der das Zentrum als internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit definiert und Österreich zur jährlichen finanziellen Unterstützung verpflichtet.einfache Mehrheit XXII 28.01.2004
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
- Der Nationalrat muss den Änderungsvertrag nach Art. 50 B‑VG genehmigen.
- Der Vertrag definiert das ICMPD als internationale Organisation mit eigener völkerrechtlicher Rechtspersönlichkeit.
- Österreich verpflichtet sich, den Betrieb des ICMPD zu unterstützen und zahlt jährlich etwa 72 700 €.
- Durch die Änderung wird das ICMPD von einer befristeten Einrichtung in eine dauerhaft etablierte Organisation umgewandelt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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