Erklärung Österreichs zur EU‑Zuständigkeit im Fischereirecht
abgestimmt am
23.10.2003
Zusammenfassung
Österreich bestätigt, dass es für das internationale Abkommen zum Schutz grenzüberschreitender Fischbestände die Zuständigkeit in bestimmten Bereichen an die Europäische Gemeinschaft übertragen hat und legt Auslegungserklärungen zu zentralen Begriffen ab.
einfache MehrheitXXII23.10.2003
Andere
Umwelt
Vereinte Nationen
Wasserbewirtschaftung
internationales Abkommen
See- und Binnenschiffsverkehr
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Österreich überträgt bestimmte Fischereikompetenzen an die Europäische Gemeinschaft, um einheitliche EU‑Regeln anzuwenden.
Die EG ist für die Festlegung von Regeln zur Bewahrung lebender Meeresressourcen und deren Durchsetzung auf hoher See zuständig.
Einige Fragen, wie die Unterstützung von Entwicklungsländern oder wissenschaftliche Forschung, liegen in geteilter Zuständigkeit von EG und Mitgliedstaaten.
Während des Übergangszeitraums dürfen keine einseitigen Maßnahmen ergriffen werden; danach gelten die Regelungen von Art. 21 und Art. 22.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.