Dieses Begleitgesetz passt zahlreiche österreichische Gesetze an die Reform des Außerstreitgesetzes an, um moderne Verfahren (z.B. digitale Bekanntmachungen und neue Zuständigkeiten) rechtlich zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Kunst
Notar
Rechtsanwalt
junger Mensch
Kulturpolitik
Europäische Union
Schienentransport
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Umfassende Modernisierung des Verfahrensrechts, um veraltete Strukturen aus dem 19. Jahrhundert zu ersetzen.
Notare erhalten erweiterte Befugnisse zur Vertretung von Parteien in außerstreitigen Verfahren, sofern keine Anwaltspflicht besteht.
Bei der Einräumung von Notwegen wird eine verpflichtende Anmerkung im Grundbuch vorgenommen, um Dritte vor den Belastungen zu warnen.
Zuständigkeiten für Verlassenschaftsverfahren werden neu geordnet, um die Gerichte effizienter zu nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.