Novelle des Tiertransportgesetzes zur Umsetzung der EU‑Tiertransportrichtlinie
abgestimmt am
04.12.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tiertransportgesetz, um die EU‑Richtlinie 91/628/EWG vollständig umzusetzen. Er führt einen Transportplan, ein Lizenzsystem für Tiertransportunternehmer und strengere Regelungen zu Transportdauer, Betreuung und Kontrollen ein.
einfache MehrheitXXII04.12.2003
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Ein verpflichtender Transportplan muss bei internationalen Tiertransporten, die länger als acht Stunden dauern, ausgefüllt und von der Behörde genehmigt werden; er wird während der gesamten Fahrt mitgeführt.
Tiertransportunternehmer dürfen Tiertransporte nur mit einer behördlichen Bewilligung durchführen; die Bewilligung muss bei allen Fahrten mitgeführt und in einem behördlichen Verzeichnis erfasst werden.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich gelten nur, wenn die Transportstrecke maximal 50 km beträgt (statt bisher 80 km).
Der Tiertransportunternehmer muss den Betreuer schriftlich über besondere Bedürfnisse der transportierten Tiere informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.