Einführung einer bundesweiten elektronischen Sachverständigen‑ und Dolmetscherliste
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine bundesweite, internetbasierte Liste aller allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, führt Selbst‑Service‑Eintragungen per digitalem Zertifikat ein, legt eine Jahresgebühr von 150 € für optionale Zusatzdaten fest und ersetzt die bisherigen Papierlisten durch neue Chip‑Ausweiskarten.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Informatik
Gerichtswesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Einrichtung einer bundesweiten elektronischen Liste aller beeideten und zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, die von den Präsidenten der Landesgerichte geführt wird.
Jeder Bewerber muss vor der Eintragung nachweisen, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung für seine sachverständige Tätigkeit verfügt.
Sachverständige können ihre Kontaktdaten, Fachgebiete und weitere Angaben selbständig über ein digitales Zertifikat in die Liste eintragen und jederzeit ändern.
Für die optionale Zusatzeintragung von Ausbildungs‑ und Tätigkeitsdaten wird eine Jahresgebühr von 150 € erhoben, die per Lastschrift am Jahresanfang eingezogen wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.