Verlegung des Bezirksgerichts Linz‑Land nach Traun und Reform des Jugendgerichtsgesetzes
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz verlegt den Sitz des Bezirksgerichts Linz‑Land nach Traun und ändert das Jugendgerichtsgesetz: § 24 Absatz 3 entfällt, sodass die Sonderzuständigkeit für Jugend‑ und Pflegschaftssachen wegfällt. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft und kostet etwa 4 Mio. € für Neubau plus 0,5 Mio. € jährlich für Miete.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Der Sitz des Bezirksgerichts Linz‑Land wird von Linz‑Urfahr nach Traun verlegt und das Gericht künftig als Bezirksgericht Traun bezeichnet.
Die Vollziehung des Gesetzes wird dem Bundesminister für Justiz übertragen.
Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Im Jugendgerichtsgesetz wird die Überschrift zu § 24 zu „Jugendgericht Graz“ geändert und Absatz 3 entfällt.
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