Neuverteilung von Bundeszuschüssen an Kärnten, Tirol und Vorarlberg (Zweckzuschussgesetz 2001)
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Zweckzuschussgesetz 2001, weil der Verfassungsgerichtshof die alte Regelung für Kärnten für verfassungswidrig erklärt hat. Jetzt erhalten Kärnten, Tirol und Vorarlberg neue Zuschüsse für die Jahre 2002‑2008.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die alte Formulierung für Kärnten für verfassungswidrig und verlangte eine neue gesetzliche Regelung.
Die neue Regelung legt fest, dass der Bund von 2002 bis 2008 jeweils 58,135 Mio € an Kärnten, 14 Mio € an Tirol und 68,67 Mio € an Vorarlberg zahlt.
Die gesetzliche Kompetenz für diese Zuschüsse beruht auf § 12 des Bundes‑Verfassungsgesetzes von 1948.
Durch die Neuverteilung entstehen dem Bund zusätzliche Ausgaben von 6 Millionen Euro, Tirol erhält 14 Millionen Euro mehr, während Kärnten und Vorarlberg jeweils 4 Millionen Euro weniger bekommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.