Wohnrechtliches Außerstreitbegleitgesetz – Anpassungen im Miet‑ und Wohnungseigentumsrecht
abgestimmt am
13.11.2003
Zusammenfassung
Das Wohnrechtliche Außerstreitbegleitgesetz passt mehrere wohnrechtsbezogene Gesetze an das neue allgemeine Außerstreitverfahren an, führt einheitliche Verfahrensregeln, Kostenersatz nach Billigkeit und eine einstweilige Mietzinsregelung ein. Es tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft.
einfache MehrheitXXII13.11.2003
Gesetz
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Verfahren werden grundsätzlich nur auf Antrag eingeleitet; das Prinzip der amtswegigen Einleitung entfällt.
Bei mehr als sechs Personen auf einer Seite kann das Verzeichnis anstelle der Nennung aller Namen verwendet werden.
Zustellung des Antrags kann per Anschlag erfolgen; nach 30 Tagen gilt die Zustellung als erfolgt.
Vertretungsbefugnis wird auf Interessenvertreter von Vereinen ausgeweitet – sie dürfen in allen Instanzen vertreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.