Das Strafprozessreformgesetz modernisiert die Strafprozessordnung, stärkt Rechte von Beschuldigten, Opfern und Verteidigern, definiert Befugnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie neue Ermittlungsinstrumente und Diversionsmaßnahmen; Inkrafttreten 1. Januar 2008.
2/3 MehrheitXXII26.02.2004
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Das Gesetz legt die Grundprinzipien des Strafverfahrens fest – Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung – und definiert damit den Rahmen für alle nachfolgenden Maßnahmen.
Rechte von Beschuldigten und Verteidigern werden gestärkt: Informationsrechte, Akteneinsicht, Wahl des Verteidigers, Anspruch auf Verfahrenshilfe und klare Regeln zum Ausschluss von Richtern.
Opfer erhalten umfassende Rechte – Beteiligung am Verfahren, Akteneinsicht, Informationspflichten, Anspruch auf psychosoziale Begleitung und mögliche Entschädigungsansprüche.
Die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) erhalten klare Befugnisse für Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmen und Datenabgleich, wobei alle Maßnahmen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.