Zusatzabkommen zur Klarstellung der Erbersatzsteuer im Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑Deutschland
abgestimmt am
03.12.2003
Zusammenfassung
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen von 1954 klärt, dass die deutsche Erbersatzsteuer für Stiftungen nicht als Erbschaftssteuer gilt und damit eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Zusatzabkommen stellt klar, dass die von deutschen Stiftungen erhobene Erbersatzsteuer nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen fällt.
Bei der Erhebung dieser Steuer wird österreichisches Stiftungsvermögen in Deutschland genauso behandelt wie deutsches Vermögen (Gleichbehandlung).
Das Abkommen tritt am Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt für alle Erbschaftssteuern, die ab dem 1. Januar 2003 entstehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.