Das Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Algerien fördert gegenseitige Investitionen, garantiert faire Behandlung, Schutz vor Enteignungen und freien Kapitaltransfer sowie ein Schiedsverfahren für Streitigkeiten. Es trat im September 2003 in Kraft und bleibt unbefristet gültig.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Definition von "Investor" und "Investition": Natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei oder juristische Personen, die im Hoheitsgebiet der anderen Partei Vermögenswerte besitzen oder kontrollieren.
Beide Länder fördern und erlauben Investitionen ihrer jeweiligen Investoren im anderen Hoheitsgebiet, solange die nationalen Gesetze eingehalten werden.
Investoren erhalten faire und gleichberechtigte Behandlung, vollständigen Schutz ihrer Anlagen und dürfen nicht diskriminiert werden.
Enteignungen sind nur aus öffentlichem Interesse, nach ordnungsgemäßem Verfahren und gegen angemessene, marktgerechte Entschädigung zulässig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.