Österreich‑Kuba: Doppelbesteuerungs‑ und Steuerumgehungsabkommen
abgestimmt am
03.12.2003
Zusammenfassung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Kuba legt fest, welcher Staat welches Einkommen und Vermögen besteuern darf und verhindert so eine doppelte Besteuerung.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag gilt für alle Personen, die in Österreich, Kuba oder beiden Ländern ansässig sind.
Erfasst werden sämtliche Steuern auf Einkommen und Vermögen, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer sowie entsprechende kubanische Steuern.
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. Miete, land- und forstwirtschaftliche Erträge) können im jeweiligen Quellenstaat besteuert werden.
Unternehmensgewinne werden grundsätzlich im Sitzstaat besteuert, außer das Unternehmen betreibt dort eine Betriebsstätte – dann wird der Gewinnanteil der Betriebsstätte besteuert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.