Wehrrechtsänderungsgesetz 2003 – Rechtsbereinigung und Modernisierung
abgestimmt am
04.12.2003
Zusammenfassung
Das Wehrrechtsänderungsgesetz 2003 bündelt formale und inhaltliche Änderungen an mehreren wehrrechtlichen Gesetzen, um veraltete Formulierungen zu entfernen, die Zitierweise zu modernisieren und Rechte von Frauen sowie Vertragsbediensteten klarer zu regeln.
einfache MehrheitXXII04.12.2003
Gesetz
Verteidigung
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Der Antrag definiert klar, welche Personengruppen zum Bundesheer gehören (Militärpersonen, Berufsoffiziere, Vertragsbedienstete usw.).
Die Befehlsgewalt des Bundesministers für Landesverteidigung wird auf die Kommandanten und Leiter der Dienststellen übertragen, wobei unmittelbare Anweisungen weiterhin möglich bleiben.
Das Wort „Präsenz‑ oder Ausbildungsdienst“ wird durch das kürzere „Wehrdienst“ ersetzt – rein sprachliche Vereinfachung ohne materielle Folgen.
Beträge werden künftig kaufmännisch auf ganze Cent gerundet, um rechnerische Ungenauigkeiten zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.