Umsetzung der EU‑Versicherungsrichtlinien 2002/13 und 2002/83 in Österreich
abgestimmt am
29.04.2003
Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinien 2002/13/EG und 2002/83/EG in österreichisches Versicherungsrecht um, führt strengere Solvabilitäts‑ und Berichtspflichten ein und passt weitere Gesetze an.
einfache MehrheitXXII29.04.2003
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Einführung neuer Eignungs‑ und Zuverlässigkeitskriterien für Vorstandsmitglieder von Versicherern, um die persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Kompetenz zu sichern.
Erweiterung der Berichtspflichten: Versicherer müssen künftig Solvabilitäts‑ und Sanierungspläne bei Bedarf vorlegen; die FMA kann die Vorlage dieser Pläne verlangen, bevor sie weitere Genehmigungen erteilt.
Neuberechnung des Eigenmittelerfordernisses über Prämien‑ und Schaden‑Indizes, mit gestaffelten Schwellenwerten (bis 50 Mio. € bzw. 35 Mio. €) und zusätzlichen Obergrenzen für stille Reserven.
Verweis auf die EU‑Richtlinien 2002/13/EG und 2002/83/EG wird aktualisiert, sodass die aktuelle Rechtslage eindeutig die Vorgaben dieser Richtlinien widerspiegelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.