Bedienstetenschutz‑Reformgesetz (BS‑RG): Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen
abgestimmt am
03.12.2003
Zusammenfassung
Das Bedienstetenschutz‑Reformgesetz modernisiert das Bundes‑Bedienstetenschutzgesetz, reduziert Bürokratie und spart dem Bund jährlich rund 0,9 Mio. €.
einfache MehrheitXXII03.12.2003
Gesetz
Verwaltungsreform
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Begriff "Präventionszeit" ersetzt künftig die bisherige "Mindesteinsatzzeit" und legt fest, wie viel Zeit Fachkräfte für präventive Tätigkeiten nutzen dürfen.
Zusätzlich zu den Sicherheitsfachkräften dürfen nun weitere Fachleute (z. B. Chemiker, Toxikologen, Arbeitspsychologen) in die Präventionszeit einbezogen werden.
Der Arbeitsschutzausschuss muss erst ab 250 Beschäftigten eingerichtet werden, wenn das Gefährdungspotential gering ist; ein zentraler Ausschuss wird für Ressorts mit mehreren Dienststellen geschaffen.
Melde‑ und Aushangpflichten für Namen, Einsatzzeiten und Rechtsvorschriften entfallen, was zu administrativen Erleichterungen und Kosteneinsparungen führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.