Bundesgesetz über Gleichbehandlung im Bundesdienst – Novelle zur EU‑Umsetzung
abgestimmt am
26.05.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bundes‑Gleichbehandlungsgesetz um Diskriminierungsschutz für Rasse, Religion, Alter und sexuelle Orientierung, schließt freie Dienstverträge ein, definiert direkte und indirekte Diskriminierung neu, führt geschlechtsbezogene Belästigung ein und stärkt die Durchsetzung durch neue Institutionen und Berichtspflichten.
einfache MehrheitXXII26.05.2004
Gesetz
Frau
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Gesetzes wird auf alle Personen im Bundesdienst ausgeweitet, einschließlich solcher mit freien Dienstverträgen.
Es werden klare Definitionen für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung eingeführt sowie die Anweisung zur Diskriminierung als Diskriminierung erfasst.
Sexuelle Belästigung und geschlechtsbezogene Belästigung (Mobbing) werden als eigenständige Diskriminierungsgründe aufgenommen.
Ein Frauenförderungsgebot wird festgeschrieben: bei unter 40 % Frauenanteil sollen Frauen vorrangig eingestellt, befördert und zu Weiterbildungen zugelassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.