Strafrechtsänderungsgesetz 2003 – Reform des Sexualstrafrechts und Schutz vor Menschenhandel
abgestimmt am
29.01.2004
Zusammenfassung
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2003 modernisiert das Sexualstrafrecht, führt neue Straftatbestände gegen Menschenhandel und Kinderpornografie ein und strukturiert das Auslieferungsverfahren neu.
einfache MehrheitXXII29.01.2004
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Straftatbestand (§ 104a) kriminalisiert das Anwerben, Beherbergen, Befördern und Anbieten von Personen zur sexuellen Ausbeutung, Organentnahme oder Arbeitsausbeutung, auch im Ausland.
Die §§ 100 und 101 werden geschlechtsneutral formuliert und schützen künftig jede wehrlose oder geisteskranke Person vor sexueller Ausbeutung.
Der Titel von § 205 wird zu „Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person“ geändert; die Tatbestände werden geschlechtsneutral und der Begriff „Unzucht“ entfällt.
Ein neuer § 215a führt das Delikt der Förderung von Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger ein, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.