Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW‑Gesetz)
abgestimmt am
26.05.2004Zusammenfassung
Das GBK/GAW‑Gesetz richtet die Gleichbehandlung in Österreich neu aus, indem es eine dreigliedrige Gleichbehandlungskommission und eine unabhängige Anwaltschaft einführt, den Geltungsbereich auf alle Arbeitsverhältnisse, Arbeitnehmende ohne Vertrag und Entsendefälle ausdehnt sowie neue Diskriminierungs‑ und Belästigungsbestimmungen samt Schadensersatz‑ und Sanktionsregeln schafft.2/3 Mehrheit XXII 26.05.2004
Gesetz
Frau
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Einrichtung einer Gleichbehandlungskommission mit drei Senaten: Senat I (Geschlechtergleichstellung im Arbeitsmarkt), Senat II (Antidiskriminierung wegen Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung) und Senat III (Gleichbehandlung außerhalb der Arbeitswelt).
- Einrichtung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft, die unabhängige Anwält*innen für jede der drei Bereichen sowie regionale Vertreter*innen umfasst und Betroffene rechtlich berät.
- Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Arbeitsverhältnisse, auf arbeitnehmerähnliche Personen und auf Entsendefälle.
- Definition von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung sowie Aufnahme des Tatbestands der sexuellen und geschlechtsbezogenen Belästigung.
Abstimmung
ÖVP (79)
SPÖ (69)
F (18)
GRÜNE (17)
Abstimmung
ÖVP
(79)
SPÖ
(69)
F
(18)
GRÜNE
(17)
Referenziert in
Weisungsfreiheit für Gleichbehandlungsbehörden und Rechtsschutzbeauftragte
2/3 Mehrheit XXII 26.05.2004
Gesetz
Gleichbehandlungsgesetz - GlBG (AA-82)
einfache Mehrheit XXII 26.05.2004
Abänderung
Gleichbehandlungsgesetz - GlBG (AA-81)
einfache Mehrheit XXII 26.05.2004
Abänderung
Vorlage eines Gesetzentwurfes zur vollständigen Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG (162/UEA)
einfache Mehrheit XXII 26.05.2004
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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