Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Strafgesetzbuch an, um den EU‑Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln umzusetzen. Er definiert unbare Zahlungsmittel und führt neue Straftatbestände für Fälschung, Annahme, Weitergabe, Entfremdung und Vorbereitung von Computer‑Delikten ein.einfache Mehrheit XXII 29.01.2004
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert „unbare Zahlungsmittel“ und erweitert das Strafgesetzbuch um neue Straftatbestände für deren Fälschung, Annahme, Weitergabe und Entfremdung.
- Neue §§ 241a‑g schaffen Straftatbestände: Fälschung (bis zu 3 Jahre), Besitz/Annahme (bis zu 1 Jahr) und Entfremdung (bis zu 2 Jahre), jeweils mit höheren Strafen bei gewerbsmäßigem Handeln.
- § 126c wird um den Missbrauch von Datenverarbeitungsprogrammen (§ 148a) und das Besitz‑Delikt erweitert, um Computer‑ und Datenkriminalität besser zu erfassen.
- Ein neuer § 224a kriminalisiert das Annehmen, Weitergeben und Besitzen besonders geschützter falscher Urkunden mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Dokumente (PDFs)
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