Änderungsprotokoll zum Kyoto‑Übereinkommen – Modernisierung der Zollverfahren
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kyoto‑Übereinkommen, indem er eine neue Allgemeine Anlage und zehn Besondere Anlagen einführt, die moderne Zollverfahren, Risikomanagement und IT‑Lösungen festlegen. Österreich soll dem geänderten Übereinkommen beitreten.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Andere
Informatik
Zolltarifpolitik
internationales Abkommen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Antrag sieht vor, dass jede Vertragspartei das neue Hauptteil und die Allgemeine Anlage ohne Vorbehalt übernehmen muss; Besondere Anlagen können später und nur teilweise angenommen werden.
Die neuen Normen müssen von den Vertragsparteien innerhalb von drei Jahren, die Übergangsnormen innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten umgesetzt werden.
Ein Verwaltungsausschuss aus allen Vertragsparteien wird eingesetzt, um die einheitliche Auslegung des Übereinkommens zu sichern und Änderungen vorzuschlagen.
Der Generalsekretär der Weltzollorganisation fungiert als Verwahrer des Protokolls und ist für die Registrierung bei den Vereinten Nationen zuständig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.