CEEPUS II – multilateraler Hochschulkooperationsvertrag
abgestimmt am
25.02.2004
Zusammenfassung
Der CEEPUS II‑Vertrag verbindet Österreich mit acht mittel‑ und osteuropäischen Staaten, um die akademische Mobilität durch Stipendien, Netzwerke und gemeinsame Studienprogramme zu fördern.
einfache MehrheitXXII25.02.2004
Andere
Hochschulausbildung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag schafft ein gemeinsames Ministerkomitee, das strategische Entscheidungen für CEEPUS II trifft.
Jedes Vertragsland richtet ein nationales CEEPUS‑Büro ein, das die Stipendienvergabe, Antragsbearbeitung und nationale Evaluation übernimmt.
Das Generalsekretariat in Wien wird von Österreich finanziert und koordiniert die gesamte Programmverwaltung sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Stipendien decken Lebenshaltungskosten, Studiengebühren und ggf. Versicherungen; sie werden vom Gastland ausbezahlt, wobei Reisezulagen vom Heimatland übernommen werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.