Modernisierung des Eisenbahngesetzes – neue Definitionen, Genehmigungen und Aufsicht
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Eisenbahngesetz, definiert neue Unternehmensarten, legt strengere Genehmigungs‑ und Berichtspflichten fest und schafft die Schienen‑Control GmbH zur Marktaufsicht.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Einführung neuer Definitionen für Eisenbahninfrastruktur‑, Verkehrs‑ und integrierte Unternehmen sowie für internationale Gruppierungen.
Festlegung detaillierter Antragsunterlagen und Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung) für Verkehrsgenehmigungen und -konzessionen.
Einrichtung der Schienen‑Control GmbH und der Schienen‑Control Kommission zur Marktbeobachtung, Wettbewerbsaufsicht und Durchsetzung von nicht‑diskriminierendem Verhalten.
Einführung von Verwaltungsübertretungsstrafen bis zu 7 000 Euro (bis zu 36 000 Euro bei schweren Verstößen) für Verstöße gegen Genehmigungs‑ und Auskunftspflichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.