Änderung des EG‑Amtshilfegesetzes & Einführung einer EU‑Quellensteuer auf Zinsen
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das EG‑Amtshilfegesetz, erweitert dessen Anwendungsbereich und führt ein EU‑Quellensteuergesetz ein, das Zinszahlungen an in anderen EU‑Staaten wohnende Personen besteuert.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Steuerwesen
Europäische Union
Schwerpunkte
Der Titel des EG‑Amtshilfegesetzes wird angepasst und der Anwendungsbereich um Versicherungssteuern erweitert, während die Umsatzsteuer ausgeschlossen wird.
Auskünfte, die im Rahmen der Amtshilfe erlangt werden, dürfen künftig auch für andere Abgaben (z. B. Beitreibungsrichtlinie) verwendet werden.
Ein neues EU‑Quellensteuergesetz wird eingeführt, das Zinszahlungen an natürliche Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU‑Staat besteuert.
Der "wirtschaftliche Eigentümer" und die "Zahlstelle" werden definiert, um eindeutig festzulegen, wer die Quellensteuer zu zahlen hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.