Doppelbesteuerungsabkommen Österreich – VAE (Einkommensteuer)
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Abkommen zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten regelt, welche Steuern von welchen Einkünften in welchem Staat erhoben werden dürfen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in einem der beiden Staaten ansässig sind – sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen.
Alle Steuern vom Einkommen, die von einem Vertragsstaat erhoben werden (z. B. Einkommen‑ und Körperschaftsteuer), fallen unter das Abkommen.
Eine „Betriebstätte“ ist jede feste Geschäftseinrichtung, über die ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt; Bauprojekte zählen nur dann dazu, wenn sie länger als zwölf Monate dauern.
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. Grundbesitz) werden im Staat besteuert, in dem das Vermögen liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.