Novelle zum Konsulargebührengesetz – einheitliche Visa‑Gebühren & Euro‑Zahlung
abgestimmt am
25.02.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Konsulargebührengesetz: Gebühren können künftig in Euro erhoben werden, Visa‑Gebühren werden vereinheitlicht und erhöht, und es gibt neue Regelungen für Sammelvisa.
einfache MehrheitXXII25.02.2004
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Antrag erlaubt das Einziehen von Konsulargebühren in einer konvertierbaren Währung (z. B. Euro), auch wenn die Landeswährung frei konvertibel ist, sofern kein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entsteht.
Die Gebühren für die Visa‑Kategorien A (Flugtransit), B (Durchreise) und C (Reise) werden einheitlich auf 35 Euro festgelegt.
Für Sammelvisa (Visum A, B oder C für 5‑50 Personen) wird ein Aufschlag von 1 Euro pro Person auf die Grundgebühr von 35 Euro erhoben.
Die Gebühr für Aufenthaltsvisa (Visum D) und das kombinierte Visum D + C wird von 72 Euro auf 75 Euro erhöht, um die Ausgabe in Euromünzen zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.