Das Abkommen zwischen Österreich und Libyen legt den Schutz und die Förderung von Investitionen fest. Es definiert Investoren, garantiert faire Behandlung und regelt Enteignungen, Entschädigungen sowie den freien Transfer von Geldern. Streitigkeiten können über nationale Gerichte oder internationale Schlichtungsstellen beigelegt werden.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag definiert, wer als Investor gilt und welche Vermögenswerte als Investition gelten.
Investitionen werden fair, nicht‑diskriminierend und nach dem Meistbegünstigungsprinzip behandelt.
Enteignungen sind nur zulässig, wenn sie dem öffentlichen Interesse dienen, nach einem rechtmäßigen Verfahren erfolgen und mit sofortiger, marktgerechter Entschädigung inklusive Zinsen einhergehen.
Bei Verlusten durch Krieg, Aufstände oder höhere Gewalt erhalten Investoren mindestens die gleiche Entschädigung wie inländische Investoren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.