Bundesgesetz über nationale Emissionshöchstmengen und Ozon‑Schutz
abgestimmt am
07.05.2003
Zusammenfassung
Das Bundesgesetz legt nationale Jahreshöchstmengen für vier Luftschadstoffe fest, verpflichtet jährliche Emissionsinventuren und definiert neue Ozon‑Warnwerte sowie umfangreiche Berichtspflichten und Informationspflichten bei Überschreitungen.
einfache MehrheitXXII07.05.2003
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Das Gesetz legt verbindliche Jahreshöchstmengen für vier Luftschadstoffe fest: Schwefeldioxid (39 kt), Stickstoffoxide (103 kt), VOC (159 kt) und Ammoniak (66 kt).
Der Bundesminister muss jährlich Emissionsinventuren und Prognosen für die genannten Schadstoffe erstellen und bis zum 31. Dezember des Folgejahres an die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur übermitteln.
Bis spätestens 1. Oktober 2006 ist ein nationales Emissionsreduktions‑Programm zu erstellen, das Maßnahmen, deren erwartete Wirkung und die geografische Verteilung der Emissionen beschreibt; das Programm ist bis 31. Dezember 2006 an die EU zu melden.
Das Gesetz definiert neue Ozon‑Informations‑ (180 µg/m³) und Alarmschwellen (240 µg/m³) sowie umfangreiche Berichtspflichten: tägliche Meldungen, Jahres‑ und Halbjahresberichte, die vom Umweltbundesamt veröffentlicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.