Einrichtung einer zentralen Buchhaltungsagentur für den Bund
abgestimmt am
25.03.2004
Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Buchhaltungsagentur des Bundes als zentrale, nicht‑gewinnorientierte Anstalt, überträgt ihr die Buchhaltungsaufgaben und regelt ihre Finanzierung, Organisation und Haftung.
einfache MehrheitXXII25.03.2004
Gesetz
Informatik
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die Buchhaltungsagentur des Bundes wird als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet, um die zentralen Buchhaltungsaufgaben des Bundes zu übernehmen.
Sie übernimmt die Führung der Buchhaltung für alle anweisenden Organe und für vom Bund verwaltete Rechtsträger nach den Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes.
Die Governance besteht aus einem Geschäftsführer, einem Aufsichtsrat und einem Beirat; der Aufsichtsrat wird vom Finanzminister bestellt und überwacht die Geschäftsführung.
Die Finanzierung beinhaltet einmalige Startkosten bis zu 2,56 Mio. €, eine Bareinlage von 70 000 € sowie einen Beitrag von 12,12 Mio. € zur Deckung von Pensionsrückstellungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.