Umsetzung der EU‑Richtlinie für gute klinische Praxis & Änderungen im Arzneimittel‑ und Krankenanstaltengesetz
abgestimmt am
25.03.2004Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf setzt EU‑Vorgaben zur guten klinischen Praxis um, erweitert das Arzneimittelgesetz um wichtige Definitionen und führt ein einheitliches Genehmigungsverfahren für klinische Studien ein. Er stärkt den Schutz von Minderjährigen und nicht einwilligungsfähigen Personen, schafft Kinderschutzgruppen in Krankenanstalten und passt das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2002 an. Die Regelungen treten am 1. Mai 2004 in Kraft.einfache Mehrheit XXII 25.03.2004
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das Arzneimittelgesetz wird um neue Definitionen erweitert (z. B. klinische Prüfung, magistrale und offizielle Zubereitung, Unerwünschtes Ereignis, Nebenwirkung).
- Ein neues, einheitliches Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen wird eingeführt: Der Sponsor stellt beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen einen Antrag, die zuständige Ethikkommission prüft ihn innerhalb von 5 Werktagen, das Ministerium entscheidet binnen 35 Tagen; bei fehlender Stellungnahme gilt der Antrag als genehmigt.
- Für multizentrische Studien reicht die Stellungnahme einer einzigen, nach § 41b qualifizierten Ethikkommission aus; diese Kommission muss organisatorische, fachliche und Qualitätskriterien erfüllen.
- Der Schutz von Minderjährigen sowie von Personen, die nicht selbst einwilligen können (z. B. wegen geistiger Behinderung), wird deutlich verschärft: Aufklärung durch Arzt/Zahnarzt, schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. des Sachwalters, Widerrufsmöglichkeit ohne Nachteile und Beschränkung auf minimale Risiken.
Abstimmung
ÖVP (79)
SPÖ (69)
F (18)
GRÜNE (17)
Abstimmung
ÖVP
(79)
SPÖ
(69)
F
(18)
GRÜNE
(17)
Referenziert in
Änderung der Besetzungsregeln im Disziplinarberufungssenat der Apothekerkammer
einfache Mehrheit XXII 25.03.2004
Gesetz
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und Leistungssport (151/UEA)
einfache Mehrheit XXII 25.03.2004
Entschließung
Zulassung von Medikamenten, die in ihrer Wirkung auf Frauen ausreichend getestet sind (150/UEA)
einfache Mehrheit XXII 25.03.2004
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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