Umbenennung und Angleichung der Donau‑Universität Krems zum Universitäts‑Gesetz
abgestimmt am
25.02.2004
Zusammenfassung
Das DUK‑Gesetz 2004 benennt die Donau‑Universität Krems in „Universität für Weiterbildung Krems“ um, überträgt ihr das Universitätsgesetz 2002 mit Sonderregelungen und regelt Organisation, Finanzierung und Übergangsfristen.
einfache MehrheitXXII25.02.2004
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt ausschließlich für die ehemalige Donau‑Universität Krems, die jetzt als Universität für Weiterbildung Krems bezeichnet wird.
Die Teile I‑V des Universitätsgesetzes 2002 finden auf die Universität für Weiterbildung Krems Anwendung, wobei Sonderbestimmungen Vorrang haben.
Die Universität ist für Lehre, Forschung und die Entwicklung von Weiterbildungslehrgängen zuständig; sie soll ein Kompetenzzentrum für Weiterbildung in Mitteleuropa werden.
Nur Weiterbildungs‑Lehrgänge dürfen angeboten werden; Habilitationen bleiben ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.