Änderung der Rückzahlungsregelungen für Karenz‑ und Kinderbetreuungsgelder
abgestimmt am
24.03.2004
Zusammenfassung
Der Entwurf hebt die Rückzahlungspflicht für Karenz‑Zuschüsse auf, führt eine Informationspflicht im Kinderbetreuungsgeldgesetz ein und streicht den 15‑%igen Zuschlag bei Rückzahlungen.
einfache MehrheitXXII24.03.2004
Gesetz
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Die Rückzahlungspflicht für den Karenzurlaubszuschuss wird aufgehoben; die entsprechende Bestimmung des KUZuG verliert ihre Gültigkeit zum 1. Jänner 1996.
Die Rückzahlungspflicht im Karenzgeldgesetz wird aufgehoben; die betreffende Bestimmung des KGG verliert ihre Gültigkeit zum 1. Juli 1997.
Die Rückzahlungspflicht für das Karenzurlaubsgeld wird ebenfalls aufgehoben; die §§ 21‑26 des KUG verlieren ihre Gültigkeit zum 1. Jänner 1996.
Im Kinderbetreuungsgeldgesetz wird § 20 neu gefasst: Die Abgabe entspricht exakt dem erhaltenen Zuschussbetrag.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.